Das AUS für US-Lizenzprüfungen in der Schweiz

Das BAKOM hat der USKA bereits anlässlich ihrer Sitzung vom 31. März 2022 mitgeteilt, dass das Ablegen der US-Amateurfunkprüfung in der Schweiz gemäss Art. 51 Abs. 1 VNF verboten sei und dass das BAKOM die einzige Stelle ist, die die in den Buchstaben a bis e erwähnten Prüfungen abnehmen darf.

So sei auch anderen Organisationen seit Jahren erklärt worden, dass diese in der Schweiz keine Funker Prüfungen - beispielsweise das "SRC" (SHORT-RANGE-CERTIFICATE) bzw. das "LRC" (LONG-RANGE-CERTIFICATE) für Hochseeskipper und Küstenschein-Inhaber - abnehmen dürfen.

Funker Prüfung in der Schweiz abzunehmen stelle eine Wiederhandlung dar.

 

Trotz diversen Schreiben an und diversen Telefonaten mit verschiedenen verantwortlichen Personen u.a. der Rechtsabteilung sowie der Abteilung Funk des BAKOM wurde uns am 14. Januar 2026 einmal mehr Art. 51 Abs. 1 lit. d + e VNF zitiert.

 

Verein der SWISS ARRL VOLUNTEER EXAMINER

Der Präsident